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PV-Förderung: Einigung im Vermittlungsauschuss

Am 27. Juni 2012 konnte im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat eine Einigung über die zukünftige Ausgestaltung der Förderung von Photovoltaik-Anlagen im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erzielt werden. Am 11. Mai 2012 hatte der Bundesrat die zuvor vom Deutschen Bundestag beschlossene Novellierung des EEG vorläufig gestoppt und den Vermittlungsausschuss angerufen.

Die wichtigsten Ergebnisse der Verhandlungen lauten:

 

  • Es bleibt bei einer Einmalabsenkung der Vergütungssätze. Für Photovoltaik-Dachanlagen wird eine neue Leistungsklasse zwischen 10 und 40 kW mit einer Vergütung von 18,5 Cent/kWh geschaffen.
  • Der im EEG festgeschriebene Korridor von 2.500 MW bis 3.500 MW bleibt erhalten und wird nicht abgesenkt.
  • Mit dem Auslaufen der Förderung bei Erreichung der 52 GW wird ein neues ordnungspolitisches Signal gesetzt: Damit wird im EEG erstmals eine klar definierte Grenze der Förderung aufgezeigt (EEG als Markteinführungsinstrument).
  • Das Marktintegrationsmodell wird nicht auf Kleinanlagen unter 10 kW angewendet, um den technischen und administrativen Aufwand so gering wie möglich zu halten. Das Modell wird für neue Anlagen erst ab 2014 wirksam.

Weitere Informationen finden Sie in der aktuellen Pressemitteilung des BMU hier.